Anfang letzten Jahres erhielten wir zahlreiche Meldungen von Imkerortsvereinen, die Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH zur Führung im Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz erhalten hatten. Die Vereine, die oftmals gemeinnützig anerkannt sind, protestierten gegen diese Verfahrensweise, da es neben der unangekündigten Kostenbelastung auch zusätzlichen Bürokratieaufwand für die ehrenamtlich Tätigen bedeutete.
Weitere Informationen finden Sie in der neuen Pressemitteilung des D.I.B.