Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat eine Beitragsanpassung durchgeführt. Auch Imker/innen mit mehr als 25 Völkern sind betroffen. >> Ein versicherungstechnischer Hinweis von Norbert Heine >> Diplom-Finanzwirt (FH) Mit Ablauf des Monats Juli

Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft hat eine Beitragsanpassung durchgeführt. Auch Imker/innen mit mehr als 25 Völkern sind betroffen.

>> Ein versicherungstechnischer Hinweis von Norbert Heine >> Diplom-Finanzwirt (FH) <<

Mit Ablauf des Monats Juli oder zu Beginn des Monats August versendet die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) wieder ihre Beitragsbescheide (Unfallversicherungsbeitrag 2023 und Beitragsvorschuss 2024) an freiwillig Versicherte und Pflichtversicherte. In diesem Jahr kommt durch die erfolgte Beitragsanpassung eine Erhöhung des Beitrags auf alle Sozialversicherten im Bereich Landwirtschaft – also auch Imkereien – zu. 

Mit welcher Erhöhung müssen die Betroffenen rechnen?

Die Beitragssätze werden regelmäßig an die jährlichen Veränderungen angepasst. Nach dem Grundprinzip, alle angefallenen Ausgaben auf alle Mitglieder zu verteilen, ermittelt sich die notwendige Beitragsanpassung für jedes Jahr (sog. nachträgliche Bedarfsdeckung). Wesentlichen Einfluss nehmen hierbei natürlich die tatsächlichen Leistungen, die an die Versicherten im Vorjahreszeitraum gezahlt wurden. Zusätzlich werden die Kosten für Präventionsmaßnahmen und die Verwaltungskosten berücksichtigt. Weshalb sich die Beitragserhebung aus einem Grundbeitrag (pro Unternehmen) und einem Risikobeitrag (nach Umfang und Art der Tätigkeit) zusammensetzt. Für 2023 wurde ein Umlagesoll von 1.133 Mio. Euro ermittelt. Die Verteilung orientiert sich an einer Zahl von rund 1,4 Millionen Mitgliedern.

Der Risikobereich nimmt hierbei mit einer Kostensteigerung von rund 20 Prozent, bei tatsächlich rückläufigen Unfallzahlen, die treibende Rolle ein. Andererseits führten gesunkene Verwaltungskosten zu einer Einsparung von bis zu 5,4 Prozent. Weshalb mit Anpassungen um rund 16,4 Prozent zu rechnen ist und der Mindestgrundbeitrag mit 84,96 Euro und der Höchstgrundbeitrag mit 339,82 Euro den Berechnungsgrundwert auch für das Vorschussverfahren darstellen. Der Beitrag pro Berechnungseinheit (Hebesatz / risikoorientiert) beträgt 7,83 Euro (Vorjahr 6,54 Euro).

Um es etwas anschaulicher zum Ausdruck zu bringen, will ich es an einem Beispiel aufzeigen: Der Beitrag im Bereich des Risikos steigt für eine Imkerei mit 33 gemeldeten Völkern damit um rund 24 Euro an. Die Minderung des Grundbeitrags um rd. 5,4 Prozent dürfte sich dagegen ausgleichend mit etwa 4 Euro bemerkbar machen. Was eine Gesamterhöhung des Beitrags von rund 20 Euro ausmachen dürfte.*

Weshalb der Anstieg bei gesunkenen Unfallzahlen?

Ein weiterer - wichtiger - Faktor für die Beitragserhöhung (neben dem Kostenanstieg im Abrechnungsjahr) ist in der Notwendigkeit einer Zuführung von Betriebsmitteln für künftig anfallende Kosten zu sehen. Hier sind Veränderungen bei der Anerkennung von Berufskrankheiten (z. B. - neu - von Morbus Parkinson) und ein weiterer Anstieg der Behandlungskosten zu nennen. Hier folgt man den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats Berufskrankheiten. Wodurch diese neu anerkannten Berufskrankheiten aber auch zeitnah den hiervon betroffenen Mitgliedern automatisch zugute kommen.

Wann bin ich als Imkerin/Imker betroffen?

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Träger der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) ist grundsätzlich der zuständige gesetzliche Unfallversicherungsträger. Beitragspflicht besteht, wenn eine Imkerei als eigenständiges Unternehmen gewerbsmäßig oder als Bestandteil oder neben einer Landwirtschaft betrieben wird.

Was Gewerbsmäßigkeit für Imkerinnen und Imker bedeutet und damit die Beitragspflicht auslöst, kann zahlenmäßig festgemacht werden. Wenn die Imkerei mehr als 25 Bienenvölker bewirtschaftet (also ab 26 Völker), dann tritt die Gewerbsmäßigkeit und somit die Beitragspflicht ein.

Dies dürfte vielen Imkerinnen und Imkern nicht geläufig sein. Zumal diese Zahl von der steuerrechtlichen Begrenzung der Hobbyimkerei (Imkerei als Liebhaberei = bis einschließlich 30 Völker) deutlich abweicht. Die Anmeldung erfolgt dann auch nur für die Unfallversicherung = Berufsgenossenschaft/Sicherheitstechnischer Dienst (nicht Krankenversicherung/Pflegekasse oder Alterskasse, hier erst ab 100 Völkern und nur, wenn keine andere gleichwertige Versorgung besteht). Auf dem Anmeldebogen (z. B. 111/BB1311040V108 = kann im Internet heruntergeladen werden) ist die Völkerzahl zu nennen. Die Postanschrift (z. B. Anmeldung / Bestellung der Formulare) lautet: SVLFG / 34105 Kassel. Die Telefonnummer: 0561 785-0.

Welche Vorteile habe ich als Mitglied?

Erfüllt die Imkerei die zuvor genannten Voraussetzungen, genießen alle im Unternehmen tätigen Personen Versicherungsschutz. Dies können sein: der Unternehmer (auch mehrere bei Personengesellschaften der Land- und Forstwirtschaft), Ehegatte oder eingetragene/r Lebenspartner/in, die mitarbeitenden Familienangehörigen sowie Beschäftigte und kurzfristige Helfer/innen. Wer eine Absicherung der Familienangehörigen oder der Helfer/innen gegen die Folgen eines Unfalls gern erreichen will, hat hier die Möglichkeit (oder Pflicht).

Welcher Versicherungsschutz besteht / zu welchem Preis?

Bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten: Notfallversorgung, Versorgung mit Arznei, Verband, Heil- und Hilfsmitteln, häusliche Pflege, Krankenhaus- und Reha-Behandlungen. In einem Kostenbeispiel nennt die SVLFG auf der Homepage die Kosten der Absicherung für Imkereien. „Berechnungsbeispiel Imkerei mit 50 Bienenvölkern: Der zu zahlende Beitrag setzt sich aus dem risikoorientierten Beitrag in Höhe von 166,77 Euro und dem Mindestgrundbeitrag in Höhe von 89,79 Euro zusammen.“ Zusammen also = 256,56 Euro. Auf der Homepage kann auch ein Beitragsrechner aufgerufen werden.

Was ist noch erwähnenswert?

Zunächst die Meldepflichten bezüglich der Zeitvorgaben. So sind Änderungen im Unternehmen, die für die Zuständigkeit oder für die Beitragsberechnung von Bedeutung sind, innerhalb von vier Wochen schriftlich mitzuteilen. Deshalb darf man sich auch nicht wundern, wenn eine falsche Völkerzahl als Grundlage der nächsten Berechnung gewählt wurde. Ohne eine Veränderungsmeldung bleibt es bei der zuvor gemeldeten Zahl als Berechnungsgrundlage. Eine automatische Meldung vom Landesverband Schleswig-Holsteinischer und Hamburger Imker e.V. erfolgt übrigens nicht.

Neue Unternehmen müssen sogar innerhalb einer Woche angemeldet werden. Hierunter fallen insbesondere die Imkereien, die erstmalig die Völkerzahl von 25 überschreiten.

Übrigens können Imkerinnen und Imker, die auf diesen Versicherungsschutz für die eigene Person und die Mitversicherten nicht verzichten möchten - aber eine geringere Völkerzahl betreuen - auch eine freiwillige Versicherung beantragen.

Wer bei der Anmeldung oder Veränderungsanzeige auch Angaben zum Bereich Nebenunternehmen = „Handel mit Bienenprodukten“ angibt, sichert sich somit weitergehend ab (so kommt bei einem Ansatz von beispielsweise 4 Arbeitstagen -AT- regelmäßig ein Aufschlag zum Beitrag von 4,57 Euro hinzu).*

Die im Bescheid ausgewiesene Beitragsforderung (Beitrag abzüglich geleisteter Beitragsvorschüsse -regelmäßig 80 Prozent -) wird am 15. September zur Zahlung fällig. Auf den im Bescheid mitgeteilten Beitragsvorschuss sind im Laufe des Jahres zwei Vorauszahlungen zu leisten, die 80 Prozent des Beitrags abdecken. Jeweils zum 15.01. und zum 15.05. des Folgejahres. Jedoch nur, wenn man am Lastschrifteinzugsverfahren teilnimmt. Ist dies nicht der Fall, so muss der Zahlungspflichtige die Fälligkeit selbst überwachen (keine Erinnerung) und hat nur einen Zahltermin für die Zahlung des Beitragsvorschusses = am 15. Januar. Bei Fristversäumnis werden Säumniszuschläge festgesetzt und fällig gestellt.

Unter www.svlfg.de erreicht man die Internetseiten der Sozialversicherung und kann hier die Hinweise, Berechnungsbeispiele, Neuerungen und Tipps abgreifen. Auch für Imker finden sich hier Angaben, die die Sicherheit im Rahmen der Ausübung des Hobby’s, Nebenerwerbs oder Berufs erhöhen, Schmerzen oder Erkrankungen (z. B. Rücken) und Unfällen vorbeugen können. Genannt werden sollen hier die beiden Flyer: Sicherheit bei der Imkerei und B37 Broschüre Bienenhaltung.

Hinweis:

* Für die Rechenbeispiele, die genannten Werte zur Änderung und Veränderung für den Beitragssatz des einzelnen Imkers / der einzelnen Imkerin kann ich keine Gewähr übernehmen. Durch die Spannen bei Grundbetrag, zusätzliche Absicherungen (z. B. Handel im Rahmen der Imkerei) gibt es Verschiebungen beim Endergebnis. Die Angaben sind daher als Anhaltspunkt und Beispiel gedacht.

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