Pauschalierungssatz (Umsatzsteuer) für „ausweisende Imker“ = 9 Prozent. Entscheidung am 22. März 2024 im Bundesrat gefallen.

Ein steuertechnischer Hinweis von Norbert Heine >> Diplom-Finanzwirt (FH) <<

Pauschalierungssatz (Umsatzsteuer) für „ausweisende Imker“ = 9 Prozent. Entscheidung am 22. März 2024 im Bundesrat gefallen. 

Wie berichtet, hatte der Bundesrat bezüglich des Wachstumschancengesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen*. Dieser erzielte in seiner Sitzung am 21. Februar hierzu ein Ergebnis. In genau diesem - ursprünglichen - Gesetzentwurf war die Absenkung der Pauschalierung für Umsätze nach § 24 UStG (von jetzt 9 % auf dann 8,4 % ab 2024 /**) vorgesehen. In einem Verhandlungsangebot - bezüglich einer möglichen Zustimmung - wurde die Beibehaltung der 9 % für 2024 angeregt.

Nach Angaben von CDU / CSU ist hierdurch eine punktuelle Verbesserung der Situation der Betroffenen vorgesehen. Im Ergebnis sollen die zusätzlichen Belastungen der Landwirtschaft (eben auch der Imkereien) abgemildert werden.

Das Vermittlungsergebnis sieht auch Änderungen bei der Besteuerung von Renten und weiterer Regelungen im Einkommensteuerrecht im Vergleich zum ursprünglichen Beschluss des Bundestages vor. Das gilt auch für das Umsatzsteuerrecht (wie hier punktuell aufgeführt).

In seiner Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses*** enthielt die Inhaltsübersicht den Vermerk, wonach die bisherigen Angaben zu den Artikeln 27 bis 29 gestrichen werden. Dies bedeutet, dass die geplante Herabsetzung des Steuersatzes auf 8,4 % damit - abhängig von der Zustimmung im Bundesrat - vom Tisch ist und es weiterhin bei den 9 % bleibt.

Der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses auf Drucksache 20/10410 zu dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (ohne die Klimaschutz-Investitionsprämie) wurde in einer von den Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP beantragten namentlichen Abstimmung am 23.02.2024**** zugestimmt.

Der Bundesrat beschäftigte sich nun abschließend am 22. März 2024 ****** erneut mit diesem Gesetz - in seiner geänderten Form. Durch die Zustimmung der meisten Bundesländer ist auch die Front der Kämpfer für den Erhalt der Agrardiesel-Beihilfe zerbrochen. Die hiermit nicht mehr zu retten ist und mit Übergangslösung ausläuft.

Beendet wurde hiermit jedoch das Hin und Her um die Höhe der Vorsteuerpauschale. Diese bleibt jetzt für das Jahr 2024 weiterhin bei 9 Prozent!

Nachzulesen in:

* Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung hatte am Freitag, 24. November 2023, in der  1038. Sitzung des Bundesrats keine Mehrheit gefunden

** Drucksache 20/8628 zur Sitzung des Deutschen Bundestages - 20. Wahlperiode - am  02.10.2023 / Gesetzentwurf Wachstumschancengesetz zu Artikel 28, lfd. Nr. 6 (zu § 24 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Satz 3 Umsatzsteuergesetz / Seite 204)

*** Drucksache 20/10410 zur Sitzung des Deutschen Bundestages - 20. Wahlperiode - am 21.02.2024

**** Deutscher Bundestag in seiner 155. Sitzung in Berlin - Freitag, den 23. Februar 2024 / ZP 23 Drucksachen 20/8628, 20/9006, 20/9341, 20/9396, 20/10410 // Protokoll

***** 376 Abgeordnete votierten für den Kompromiss, 267 lehnten diesen ab, es gab eine Enthaltung

****** In der 1042. Sitzung des Bundesrates am 22.03.2024 - Drucksache 87/24 - unter TOP 2 wurde dem Wachstumschancengesetz zugestimmt.

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