Nun doch – Kennzeichnung für Honig von EU-Parlament beschlossen – mit dem Inkrafttreten kann also in absehbarer Zeit gerechnet werden.

Ein Hinweis zur sogenannten Frühstücksrichtlinie von Norbert Heine >> Diplom-Finanzwirt (FH) <<

Hintergrund dieser neuen Verordnung ist eine Verbesserung der Verbraucherinformation, teilte das Europaparlament in einer Presseerklärung vom 12.12.2023 (um 14:11 Uhr) mit. Die im Rahmen der Überarbeitung eingeführten neuen und erweiterten Regelungen sollen helfen, eine informierte und gesündere Wahl bei landwirtschaftlichen Lebensmitteln wie Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Gelees zu treffen. An diesem Dienstag stimmte das Parlament über eine überarbeitete Fassung der sogenannten „Frühstücksrichtlinie“ ab. Die Verabschiedung erfolgte mit 522 Ja-Stimmen zu 13 Nein-Stimmen bei 65 Enthaltungen.

Was sind die Schwerpunkte der Verordnung?

Zusammengefasst kann man sagen, dass eine
- klare Angabe des Ursprungslandes
- neue Initiativen zur Bekämpfung von Betrug mit Honig
- mehr Transparenz bei der Kennzeichnung des Zuckergehalts die Änderungen bestimmen.
Insbesondere bezüglich der Aktualisierungen zur Zusammensetzung, zur Handelsbezeichnung, zur Etikettierung und zur Aufmachung von Honig, Fruchtsäften, Konfitüren und Gelees wird ihr ein bedeutsamer Schritt hin zu einer transparenteren Produktkennzeichnung zugeschrieben.

Klare Angabe des Ursprungslandes

Das Ursprungsland des geernteten Honigs muss künftig auf dem Etikett ersichtlich sein. (Übrigens – bei Fruchtsäften, Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Maronenkrem (Wortschöpfung der EU) muss zudem das Ursprungsland der verwendeten Früchte auf dem Vorderetikett angegeben werden.) Werden Honige (oder verwendete Früchte) aus mehreren Ursprungsländern verwendet, sind diese Herkunftsländer auf dem Etikett in mengenmäßig absteigender Reihenfolge zu benennen.

Verbesserung der Kontrolle und Aufdeckung von Verfälschungen

Für Honig wurde zudem beschlossen, dass zur Einschränkung des Betrugs ein System zur Rückverfolgung entlang der Lieferkette eingerichtet werden soll, welches die Herkunft des Produkts nachvollziehbar macht. Zudem beabsichtigt die EU die Einrichtung eines Referenzlabors für Honig, um Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken.

Kraftvolle Ankündigung

Als einen bedeutsamen Schritt hin zu einer transparenteren Produktkennzeichnung und besseren Verbraucherinformation bezeichnete der Berichterstatter Alexander Bernhuber (EVP, Österreich) diesen Beschluss. Der Schutz der Verbraucher und auch der ehrlichen Imker vor Honigpanscherei (durch Fälscher) werde durch die Maßnahmen verbessert und eine erleichterte Aufdeckung von Verstößen (Referenzlabor) erreicht. Durch diese Maßnahme werde die von der Europäischen Kommission am 21. April 2023 vorgeschlagene Überarbeitung der EU-Vermarktungsnormen zur Umsetzung vorgelegt. Eine Aktualisierung der bereits seit mehr als 20 Jahren bestehenden Norm („Frühstücks“-Richtlinie).

Was sind die nächsten Schritte bis zur tatsächlichen Umsetzung?

Das Parlament beginnt jetzt mit der Aufnahme von Gesprächen mit den EU-Mitgliedsstaaten, um über die endgültige Form des Gesetzes zu beraten. Erst danach können die Vorgaben in Kraft treten.

Wir berichten weiter hierüber.

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