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Ablehnung der Einführung einer „Bestäubungsprämie“.

Über Gesetzgebungsverfahren / von Norbert Heine  >> Diplom-Finanzwirt (FH) <<

Leistungsprämie für Imkereien
Der ausführlich begründete Antrag der Fraktion Die Linke zur Einführung einer Bestäubungsprämie (60 € pro Bienenvolk und Jahr / wie berichtetet) wurde im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (federführende Beratung) und im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (Mitberatung) jeweils abgelehnt.

Entsprechend heißt es in der Beschlussempfehlung - vom 20. September 2023 - für den Bundestag = dieser möge beschließen den Antrag auf Drucksache 20/7569 abzulehnen.

Beschlussfassung der Ausschüsse

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz befasste sich in seiner 47. Sitzung (am 20.09.2023) mit dem Antrag in einer nichtöffentlichen Sitzung (TOP 4). Als „nur“ mitberatender Ausschuss empfahl er (mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und AFD -> gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE) die Ablehnung des Antrags (Veröffentlichung: Deutscher Bundestag / Drucksache 20/7569).

Die abschließende Abstimmung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft erfolgte nach Beratung, jedoch offensichtlich ohne Anhörung von Interessenvertretern (z.B. Imkerinnen und Imker / Imkerverbänden / Berufsverbänden). Zumindest geht hierzu nichts aus dem Protokoll hervor (Veröffentlichung: Deutscher Bundestag / Drucksache 20/8487). So ist es auch nicht verwunderlich, dass in der Debatte Aussagen getroffen wurden, die Imkerinnen und Imker stark verwundern dürften.

Einige Kernaussagen der Fraktionen im Ausschuss

So befürchtete die Fraktion der SPD eine zu hohe Belastung für den Steuerzahler, Marktverzerrungen und einen übermäßigen Anbau bestimmter Pflanzen oder eine „zu hohe Dichte von bestimmten Bienenvölkern in bestimmten Gebieten“. Auch der bürokratische Aufwand und eine gewisse Gefahr der Ungerechtigkeit bei der Verteilung wurden aufgezählt. Schwer verständlich in diesem Zusammenhang sicherlich der Hinweis auf die bereits bestehende Förderung durch die EU (GAP - gemeinsame Agrarpolitik - und GAK - Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes -). Diese Direktzahlungen sind nämlich gekoppelt an „förderfähige landwirtschaftliche Flächen“. Besonders erstaunlich auch deshalb, weil durch die SPD im Anschluss die Struktur des hiesigen Bienenzuchtsektors wie folgt beschrieben wurde: 99 Prozent der Imker sind Hobbyimker – nur ein kleiner Teil sind Profis.

- Die Fraktion der CDU/CSU lehnte den Antrag ab, da ein pauschales Fördersystem Bürokratieaufbau erfordere und andere Forderungen nach pauschalen Prämien nach sich ziehen würde. Eine Stärkung sollten vielmehr die Verbände erfahren, um Jungimker zu unterstützen (Aus- und Fortbildung).

- Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte die Förderung ab, da es wichtiger wäre, den Schutz aller Bestäuber zu fördern. Ansonsten schloss sich die Fraktion einer Forderung der Fraktion CDU/CSU nach einer besseren Kennzeichnungspflicht an, die mehr für die Imkereien bringe (wobei diese klare Aussage bezüglich einer Zustimmung zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU bis zum 18.10.2023 > Abstimmung über den Antrag zur Herkunftskennzeichnung bei Honig / Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft / Drucksachen 20/8623 // 20/7584 < bereits vergessen war. Hier lehnte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Antrag ab. Wie auch im Ausschuss für Umwelt, Natur, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und im Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union).

- Die Fraktion der FDP fürchtete ein Ausufern auf der Seite der Antragsteller für Förderungen und sah keine wirkliche Notwendigkeit hierfür, da der Markt dies reguliere. Die Schwierigkeiten der Imkereien wären „aufgebauscht“. „Mittlerweile gebe es selbst in den Städten Menschen, die sich mit ihren Bienen – aufs Dach – setzen“.

Stellungnahme der Berufs- und Erwerbsimker

In einer Stellungnahme (vom 06.10.2023) von Frau Janine Fritsch für den Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V. geht diese auf die Entscheidung und offensichtlich fehlenden Informationen zu diesem Thema ausführlich ein. 

Der Vizepräsident des Deutschen Berufs- und Erwerbsimkerverbandes Bernhard Heuvel zeigt sich dann auch verwundert, dass die GRÜNEN im niedersächsischen Landtag noch im letzten Jahr selbst eine Betäubungsprämie gefordert haben (Niedersächsischer Landtag – 18.Wahlperiode / Drucksache 18/9051 / lfd. Nr. 6 des Antrags). Dies war wohl auf Bundesebene nicht bekannt. Zudem weist auch er auf die Notwendigkeit von „förderfähigen landwirtschaftlichen Flächen“ hin, um eine EU-Förderung zu erhalten. Schließt hierzu mit der Feststellung: „Imker haben in der Regel keine Flächen“.

Dagegen wird ein anderer Bereich, in dem es um den Schaden für die heimischen Imker geht, total vernachlässigt. So wurde von der EU mit asiatischen und südamerikanischen Ländern ein Freihandelsabkommen geschlossen, wonach der zollfreie Import definierter Honigmengen zu uns möglich ist. 17 % Zoll sind dadurch für den Import ausländischer Honige weggefallen. Dies trifft inländische Imkereien besonders stark, da gegenüber den ausländischen Erzeugerpreisen ein erheblicher Wettbewerbsnachteil besteht. So haben sich die Kosten in der deutschen Imkerei allein in den letzten zwei Jahren um ca. 30 bis 40 % erhöht.

 

Anmerkung hierzu

Es war nicht zu erwarten, dass diese Unterstützung (Betäubungsprämie) der Imkerinnen und Imker positiv beschieden würde.

Wünschenswert ist jedoch, dass die Politik früh genug erkennt, dass ohne geeignete Maßnahmen für die Imkereien und ohne einen angemessenen Schutz des in Deutschland produzierten Honigs ein erheblicher Schaden für die Natur und für die gesunde Ernährung kaum zu vermeiden ist. Wenn eine ausreichende Bestäubungsleistung nicht mehr gegeben ist, ist es zu spät. Es ist höchste Zeit zu reagieren.

Ein guter Anfang wäre schon, sich vor solchen - und anderen anstehenden - Entscheidungen mit den Betroffenen und deren Verbänden auszutauschen.

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