Deutscher Bundestag entscheidet über die Einführung einer „Bestäubungsprämie“

Deutscher Bundestag entscheidet über die Einführung einer „Bestäubungsprämie“

Die Fraktion Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ein Konzept für eine einheitliche staatliche „Bestäubungsprämie“ in Höhe von 60 Euro pro Jahr und Bienenvolk zu beschließen (Antrag > Drucksache 20/7569 vom 04.07.2023).
Über Gesetzgebungsverfahren / von Norbert Heine >> Diplom-Finanzwirt (FH) <<
Leistungsprämie für Imkerei

Die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestages berichten von einem Antrag der Fraktion Die Linken (s. „heute im Bundestag“ >hib< laufende Nummer 533/2023), der eine Leistungsprämie für die Imkerei fordert. Zur Begründung heißt es: Der Wert der Leistung eines Bienenvolkes für die Umwelt und Gesellschaft liegt weit über dem Ertrag von Honig und anderen Bienenprodukten. Insbesondere die Bestäubungsleistung eines Bienenvolks komme nicht nur der Landwirtschaft, sondern dem gesamten Ökosystem und damit der Gesellschaft zugute.

Leistungen der Bienen und der Imkerei endlich umfänglich honorieren

Der beschriebene Nutzen für das gesamte Ökosystem - und damit für die Gesellschaft - wird durch das marktwirtschaftliche System nicht ausreichend vergütet. Ein Eingriff des Staates ist daher nötig, um diesem Marktversagen mit öffentlichen Mitteln zu begegnen und die Leistung der Bienen und der Imkerei endlich umfänglich zu honorieren.

60 Euro pro Jahr und Bienenvolk

Gefordert wird daher ein Konzept für eine einheitliche staatliche Bestäubungsprämie in Höhe von 60 Euro pro Jahr und Bienenvolk zu erarbeiten und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um dieses umzusetzen.

Weitergehende Begründung (auszugsweise)

Als wichtigste Punkte werden hier angeführt:

98 Prozent der Imkerinnen und Imker in Deutschland betreiben Freizeitimkerei. Dabei ist die Imkerei ein teures Hobby. Insbesondere bei kleineren Völkerzahlen liegen die Kosten über dem möglichen finanziellen Erlös aus dem Verkauf von Honig (Verweis auf Schinkel, A.W.2023).

Bienen erbringen neben der reinen Erzeugung von Honig und andren Bienenprodukten (Wachs, Propolis, Gelee Royale) eine Vielzahl weiterer Leistungen für die Umwelt und Gesellschaft. Von 2.000 bis 3.000 heimischen Nutz- und Wildpflanzen sind rund 80 Prozent auf Bienen und andere Insekten als Bestäuber angewiesen.

Allein der Wert von Honigprodukten und Bestäubungsleistung zusammen beläuft sich in Deutschland auf über zwei Milliarden Euro jährlich. Hinter Rind und Schwein steht die Honigbiene somit volkswirtschaftlich betrachtet auf dem dritten Platz der wichtigsten Nutztiere.

In der Praxis entfällt zu oft die Honorierung dieser Bestäubungsleistung. Gleichzeitig ist jeder Einsatz von Bienen für die Imkerei mit Kosten und Risiken verbunden. Eine einheitliche staatliche Prämienvergütung in angemessener Höhe ist geeignet, die für unsere Imkerinnen und Imker entstehenden Kosten auszugleichen. In anderen Staaten der EU ist eine solche Förderung bereits etabliert (Ungarn / Finnland).

Stand Mitte Juli

Der Deutsche Bundestag setzte sich in seiner 115. Sitzung (am Donnerstag, dem 06. Juli 2023) mit dem Antrag auseinander. Er wurde zur weiteren Beratung durch Überweisungsbeschluss an den

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und den
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

übergeben.

Anmerkung hierzu

Eine Unterstützung der Imkereien ist sicherlich wünschenswert und ein steuerlicher Meldebogen über die Anzahl der zur Versicherung gemeldeten Völkerzahl des Imkers (beim Landesverband / DIB) besteht bereits für die Agrardieselvergütung. Eine entsprechende Bescheinigung könnte Anwendung finden. Zudem ergibt sich ein Anreiz für bisher nicht gemeldete Imker, sich erfassen zu lassen (wichtig für Seuchenfälle).

Objektiv betrachtet hat der Gesetzgebungs-Antrag jedoch keine große Chance auf Umsetzung.

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