Honig: Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene für „eine verbesserte Herkunftskennzeichnung“ einsetzen

Honig: Bundesregierung soll sich auf europäischer Ebene für „eine verbesserte Herkunftskennzeichnung“ einsetzen

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf europäischer Ebene für „eine bessere Rechtsdurchsetzung und häufigere Kontrollen einzusetzen, um die Importe von gestreckten Honigen zu minimieren“ (Antrag > Drucksache 20/7584 vom 04.07.2023).
Über Gesetzgebungsverfahren / von Norbert Heine >> Diplom-Finanzwirt (FH) <<
Bessere Herkunftskennzeichnung bei Honig

Die Parlamentsnachrichten des Deutschen Bundestages berichten von einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion (s. „heute im Bundestag“ >hib< laufende Nummer 534/2023), der eine verbesserte Herkunftskennzeichnung bei Honig fordert. Anders als in Frankreich (beschlossene, nationale Lösung), soll diese Änderung aber auf europäischer Ebene erreicht werden. Zur Begründung heißt es: Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, ein pauschales Verbot der Bienenhaltung in Naturschutzgebieten zu überdenken und im europäischen Rat für eine bessere Rückverfolgbarkeit des importierten Honigs sowie für einheitliche Qualitätsstandards Sorge zu tragen.

Grund und Zielsetzung

Die Überprüfungen von importierten Honigen und die hierbei festgestellten Beimengungen (gestreckter Honig) erfordern mehr Kontrollen. Dazu bedarf es auch einer besseren Rückverfolgbarkeit zum Produktionsland. „Die hohe Nachfrage nach Honig können die Imker in Deutschland allein nicht befriedigen“, heißt es in dem Papier. Deutschland sei ein klassisches Honig-Importland. Ziel sei es, die Verbraucherinformation zu stärken und heimische Imker zu schützen.

Weitergehende Begründung (auszugsweise)

Als wichtigste Punkte werden hier angeführt:

Der Pro-Kopf-Verbrauch in Deutschland lag im Jahr 2021 bei 828 Gramm. Aufgrund seines hohen Energiegehalts hat Honig auch einen ernährungsphysiologischen Wert und gilt mithin als schneller Energielieferant. Ebenso können Honige gesundheitsfördernd sein und das Risiko für Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen senken.

Im Schnitt schleuderten die Imker 37,2 Kilo Honig je Bienenvolk und damit 8,9 Kilo mehr als 2021. Diese Erträge reichen nicht, um die Inlandsnachfrage zu befriedigen. Daher ist Deutschland ein klassisches Honig-Importland. Umso wichtiger ist es deshalb, dass die Importe unsere hohen qualitativen Standards einhalten.

In einer breit angelegten Untersuchung des Honigsektors hat die Gemeinsame Behörde von 18 Mitgliedsländern und dem Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) im März 2023 allerdings besorgniserregende Ergebnisse festgestellt. Im Rahmen dieser von der EU koordinierten Aktion beprobten 15 EU-Mitgliedsstaaten sowie die Schweiz und Norwegen nach dem Zufallsprinzip 320 Honigsendungen im Zeitraum Oktober 2021 bis Februar 2022 aus 20 Exportländern. 147 Honigsendungen, also 46 Prozent, entsprachen nicht den Bestimmungen der EU-Honigrichtlinie (2001/110/EG), vor allem deshalb, weil sie verdünnt waren. Die Verdünnung des Honigs wird durch Sirupe, die hauptsächlich aus Reis, Weizen oder Zuckerrüben hergestellt werden, erreicht. Die am meisten beanstandeten Sendungen stammten aus der Türkei und China.

Eine Kennzeichnung wie „Mischung von Honig aus EU- und Nicht-EU-Ländern“ reicht daher als Kundeninformation nicht aus.

Stand Mitte Juli

Der Deutsche Bundestag setzte sich in seiner 115. Sitzung (am Donnerstag, dem 06. Juli 2023) mit dem Antrag auseinander. Er wurde zur weiteren Beratung durch Überweisungsbeschluss an den

  • Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft und den
  • Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz und den
  • Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union

übergeben.

Was tut sich auf EU-Ebene?

Der Antrag wiederholt grundsätzlich die Forderung von vielen Mitgliedsstaaten, die seit Jahren auf dem Tisch liegen. In der EU gibt es bereits Bestrebungen, die Vorgaben zu verschärfen und die Verbraucherinformation zu verbessern. Ein Vorstoß von nunmehr 16 Mitgliedsstaaten zielt darauf ab, eine Herkunftskennzeichnung für abgefüllte Honige europaweit zur Pflicht zu machen. Dies sei auch ein Anliegen von Deutschland, teilte hierzu - vor Jahren - das Bundesernährungsministerium mit. Die Diskussionen diesbezüglich sollten eigentlich in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorangebracht werden.

Anmerkung hierzu

Eine tatsächliche und zeitgerechte Beschleunigung dieser seit Jahren im Raum stehenden Rechtsvorgaben kann Deutschland – nach dem französischen Vorbild – wohl nur im Alleingang erreichen.

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