Ein steuertechnischer Hinweis von Norbert Heine >> Diplom-Finanzwirt (FH) <<
Pauschalierungssatz (Umsatzsteuer) für „ausweisende Imker“ = 9 Prozent. Entscheidung am 22. März 2024 im Bundesrat gefallen.
Wie berichtet, hatte der Bundesrat bezüglich des Wachstumschancengesetzes den Vermittlungsausschuss angerufen*. Dieser erzielte in seiner Sitzung am 21. Februar hierzu ein Ergebnis. In genau diesem - ursprünglichen - Gesetzentwurf war die Absenkung der Pauschalierung für Umsätze nach § 24 UStG (von jetzt 9 % auf dann 8,4 % ab 2024 /**) vorgesehen. In einem Verhandlungsangebot - bezüglich einer möglichen Zustimmung - wurde die Beibehaltung der 9 % für 2024 angeregt.