Die Entscheidung des Europäischen Parlaments, für das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur zu stimmen, war aus Sicht des Deutschen Imkerbundes ein entscheidender Schritt. „Die im Gesetzesvorschlag vorgesehene Aufwertung von Agrarflächen mit Landschaftselementen, wie sie bereits in der EU-Biodiversitätsstrategie festgehalten wurde, ist auch ein wichtiger Beitrag zum Schutz von Wildbienen und anderen Bestäubern“, sagt Torsten Ellmann, Präsident des Deutschen Imkerbundes. „Diese leisten neben den Honigbienen ihren Beitrag zur Bestäubung von landwirtschaftlichen Kulturen und Wildpflanzen.“ Wissenschaftliche Studien1 haben gezeigt, dass solche Strukturelemente gerade für das Überleben seltener Wilbienenarten essenziell sind.
Biologische Vielfalt gehört in der Landwirtschaft geschützt
Anlässlich des Weltbienentages am 20. Mai 2022 erklärt Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir: „Wo es summt und brummt, ist unsere Natur in Ordnung. Bienen und andere Bestäuber haben eine zentrale Bedeutung für unser Ökosystem und die Landwirtschaft. Sie tragen maßgeblich zum Erhalt der biologischen Vielfalt bei und sorgen dafür, dass wir eine große Auswahl beim Obst und Gemüse haben. Sie verdienen deshalb unseren besonderen Schutz. Seit Jahren nimmt die Zahl von Wildbienen und anderen Bestäubern ab, weil zunehmend Lebensräume verschwinden bzw. fragmentiert werden oder sie unter den Folgen des intensivierten Landbaus leiden.“
Nach 60 Jahren erreicht Zahl der Imkereien wieder gleiches Niveau
Nach einem jahrzehntelang andauernden Tief, steigt die Zahl der Imkereien in Deutschland seit 2017 stetig an. Bienenhaltung ist zum Trend geworden. Weniger wegen des leckeren Honigs, sondern eher durch die Faszination am Insekt und dem Naturschutzbeitrag. Das bestätigt der überwiegende Teil der derzeit rund 170.000 imkernden Menschen in Deutschland. Diese sind aktuell durchschnittlich 55 Jahre alt.
Vereine können Befreiung beantragen
Anfang letzten Jahres erhielten wir zahlreiche Meldungen von Imkerortsvereinen, die Gebührenbescheide der Bundesanzeiger Verlag GmbH zur Führung im Transparenzregister nach dem Geldwäschegesetz erhalten hatten. Die Vereine, die oftmals gemeinnützig anerkannt sind, protestierten gegen diese Verfahrensweise, da es neben der unangekündigten Kostenbelastung auch zusätzlichen Bürokratieaufwand für die ehrenamtlich Tätigen bedeutete.
Notfallzulassung für bienentoxisches Neonicotinoid vorerst vom Tisch
Wachtberg, 25.11.2021: „Ein Problem, das wir bereits Ende letzten Jahres hatten, ist erneut aufgetreten - nur mit bisher besserem Ausgang“, sagte D.I.B.-Präsident Torsten Ellmann vor wenigen Tagen. Gemeint ist damit die Notfallzulassung für den Wirkstoff Thiamethoxam, den die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker e.V. beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) im Herbst beantragt hat. Begründung: Blattläuse bei Zuckerrüben als Virusüberträger systemisch zu bekämpfen und dabei den Wirkstoff Thiamethoxam prophylaktisch regional einzusetzen.