- oder - strengere Vorgaben für die Kennzeichnung von Honig in Frankreich
Eine Anmerkung von Norbert Heine
Neben Olivenöl und Wein ist Honig eines der am häufigsten gefälschten Lebensmittel der landwirtschaftlichen Urproduktion weltweit. Kontrollen sind kostspielig und sehr schwierig. Ein Grund hierfür ist auch die unzureichende Ursprungskennzeichnung der europäischen Gesetzgebung.
Im dritten Anlauf (zwei Versuche zur Umsetzung scheiterten) führt Frankreich jetzt als neunter EU-Staat eine strengere Auflage bezüglich der Angaben auf den Etiketten ein. Eine vergleichbare Regelung, die durch einen entsprechenden - nationalen - Rechtsrahmen bereits Italien, Griechenland, Spanien, Zypern, Portugal und Malta geschaffen haben.
Alle Ursprungsländer auf dem Etikett benennen!
Ab dem 1. Juli 2022 müssen für in Frankreich abgefüllte Honige alle Ursprungsländer der verwendeten Honige angegeben werden. Diese müssen geordnet nach deren Anteil am Gesamtgewicht benannt werden. Geregelt im Dekret Nr. 2022-482 vom 4. April 2022 – Seite 2069 (Décret n° 2022-482 du 4 avril 2022 relatif au miel). Unter Beachtung der Bestimmungen der Unionsverordnung Europäische Union Nr. 1169/2011 soll dieser Erlass insbesondere zu einer besseren Verbraucherinformation führen.
Schwäche im Erlass!
Auch, wenn der französische Imkerverband (UNAF) und Verbraucherschutzorganisationen die Regelung als großen Erfolg feiern, drängen sie weiter auf eine notwendige Überarbeitung der maßgeblichen EU-Richtlinie 2001/110/EG. Damit soll erreicht werden, dass auch für Honige, die nicht in Frankreich abgefüllt werden, entsprechende Angaben auf dem Etikett verpflichtend sind. Noch können im Ausland abgefüllte und in Frankreich zum Verkauf angebotene Produkte die bekannten Kennzeichnungen = Mischungen von EU-Honigen / Mischungen von EU- und Nicht-EU-Honigen / Mischungen von Nicht-EU-Honigen erhalten.
Kampf gegen unlauteren Wettbewerb verhindern?!
Um einen befürchteten, möglicherweise unlauteren Wettbewerb durch Importe von im Ausland abgefüllten Honigen geringerer Qualität – zu entsprechend niedrigeren Preisen – zu vermeiden, fordert der UNAF-Präsident Christian Pons die Ausweitung der Vorschriften für die Etikettierung auf alle in Frankreich in den Verkauf gebrachten Honige. Bis zur vollständigen Umsetzung bei bereits betroffenen Produkten bedarf es ohnehin noch einige Zeit. Denn die alte Regelung ist noch anwendbar für die vor dem 1. Juli in den Verkehr gebrachten Produkte.
Was sagt der Honig-Verband der Importeure und Abfüller dazu?
Diese argumentieren, dass nur die Mischung der verschiedenen Honige aus der ganzen Welt eine gleichbleibend hohe Qualität sichert. Die Region macht keinen Unterschied – denn der Ursprung des Honigs ist immer die Biene. Weitere Angaben zur Herkunft irritieren den Kunden nur.
Bleibt also nur zu hoffen, dass der Ursprung auch immer die Biene ist!?
Was tut sich auf EU-Ebene?
Auch in der EU gibt es Bestrebungen, die Vorgaben zu verschärfen und die Verbraucherinformation zu verbessern. Ein Vorstoß von nunmehr 16 Mitgliedsstaaten zielt darauf ab, die jetzt für in Frankreich abgefüllten Honige vorgeschriebenen Angaben auch europaweit zur Pflicht zu machen. Dies sei auch ein Anliegen von Deutschland, teilte hierzu das Bundesernährungsministerium mit. Die Diskussionen diesbezüglich sollen in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft vorangebracht werden.
Bis dahin könnte Deutschland vielleicht einfach dem Beispiel Frankreichs folgen.